Ratgeber · Erbengemeinschaft

Immobilie geerbt in Potsdam – behalten, übernehmen oder verkaufen?

Immobilie aus einem Praxisfall mit einer Erbengemeinschaft aus 35 Erben

Eine Immobilie zu erben klingt zunächst nach einem Vermögenswert. In der Praxis entstehen damit aber oft ganz andere Fragen:

Was ist das Haus tatsächlich wert? Soll es verkauft werden? Möchte einer der Erben es behalten? Und was passiert, wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einig wird?

Gerade bei Immobilien kommen Erinnerungen, persönliche Vorstellungen und erhebliche Geldbeträge zusammen. Deshalb halte ich es für wichtig, nicht mit einer möglichst hohen Zahl zu beginnen, sondern mit einer ehrlichen und nachvollziehbaren Bewertung.

Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben

Gibt es mehrere Erben, gehört der Nachlass zunächst gemeinschaftlich zur Erbengemeinschaft. Ein einzelner Miterbe kann deshalb nicht einfach allein über die Immobilie verfügen. Grundsätzlich kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen entgegenstehen.

In der Praxis beginnt die Schwierigkeit häufig schon bei der Frage:

Was ist die Immobilie überhaupt wert?

Gerade bei einem Elternhaus oder einer Immobilie, die seit Jahrzehnten in Familienbesitz ist, spielt verständlicherweise auch die emotionale Bindung eine Rolle.

Doch ein Haus ist nicht automatisch „Gold wert“, nur weil es für die Familie einen hohen persönlichen Wert besitzt.

Für eine gemeinsame Entscheidung braucht es deshalb einen Wert, der anhand von Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Ausstattung und aktueller Marktsituation nachvollziehbar ist.

Wenn ein Erbe das Haus behalten möchte

Nicht jede geerbte Immobilie muss verkauft werden.

Vielleicht möchte ein Miterbe das Elternhaus übernehmen oder selbst darin wohnen. Dann müssen sich die Beteiligten darüber verständigen, wie die Immobilie im Rahmen der Erbauseinandersetzung übernommen und wie die Anteile der übrigen Erben ausgeglichen werden.

Genau hier wird eine belastbare Bewertung besonders wichtig.

Ist der angesetzte Wert zu niedrig, können sich andere Erben verständlicherweise benachteiligt fühlen.

Ist der Wert dagegen unrealistisch hoch, entsteht das umgekehrte Problem: Derjenige, der das Haus übernehmen möchte, kann den notwendigen finanziellen Ausgleich möglicherweise gar nicht finanzieren.

Eine hohe Zahl auf dem Papier hilft dann niemandem.

Mein Ziel einer Bewertung ist deshalb nicht, einem Beteiligten recht zu geben. Der Wert muss für alle Seiten nachvollziehbar begründet werden können.

Und wenn eine Auszahlung finanziell nicht funktioniert?

Auch das kommt vor.

Ein Miterbe möchte die Immobilie gern behalten, kann aber den wirtschaftlichen Ausgleich gegenüber den anderen Beteiligten nicht darstellen.

Dann muss neu überlegt werden.

Vielleicht findet sich innerhalb der Familie eine andere Lösung. Vielleicht kommt eine Vermietung infrage. Vielleicht führt letztlich doch der gemeinsame Verkauf zu einer Lösung, mit der alle Beteiligten leben können.

Welche Variante richtig ist, kann man nicht pauschal beantworten.

Aber man kann verhindern, dass die Entscheidung auf falschen Wertvorstellungen basiert.

Verkaufen oder behalten?

Eine geerbte Immobilie sollte aus meiner Sicht nicht automatisch verkauft werden.

Zunächst sollte geklärt werden:

  • Wer gehört zur Erbengemeinschaft?
  • Was ist die Immobilie unter den aktuellen Marktbedingungen wert?
  • Möchte jemand das Haus übernehmen?
  • Ist ein finanzieller Ausgleich innerhalb der Erbengemeinschaft realistisch?
  • Gibt es notwendige Sanierungen oder laufende Belastungen?
  • Kommt eine Vermietung infrage?
  • Oder ist ein gemeinsamer Verkauf für die Beteiligten die sinnvollste Lösung?

Erst wenn diese Punkte einigermaßen klar sind, lässt sich vernünftig entscheiden.

Eine Bewertung kann mehr sein als die Vorbereitung eines Verkaufs

Bei einer Erbengemeinschaft dient eine Immobilienbewertung nicht zwangsläufig dazu, anschließend einen Maklervertrag abzuschließen.

Sie kann zunächst schlicht eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage schaffen.

Wenn alle Beteiligten nachvollziehen können, wie der Wert zustande kommt, lässt sich wesentlich sachlicher darüber sprechen, ob jemand die Immobilie übernimmt, ob vermietet wird oder ob ein Verkauf sinnvoll ist.

Gerade deshalb halte ich wenig davon, Eigentümern oder Erben mit einem besonders hohen Wunschpreis gefallen zu wollen.

Eine Bewertung ist nur dann hilfreich, wenn sie auch dann Bestand hat, wenn mehrere Menschen mit unterschiedlichen Interessen darauf schauen.

Immobilienverkauf in einer Erbengemeinschaft

Fällt die Entscheidung für einen Verkauf, beginnt die eigentliche Maklerarbeit häufig schon lange vor der Veröffentlichung des Angebots.

Unterlagen müssen zusammengetragen, Ansprechpartner geklärt und Entscheidungen mit mehreren Beteiligten abgestimmt werden. Bei größeren Erbengemeinschaften kann allein die Kommunikation einen erheblichen Teil der Arbeit ausmachen.

Meine Erfahrung dabei ist einfach:

Je nachvollziehbarer die Bewertung und je klarer die Kommunikation von Anfang an sind, desto größer ist die Chance, dass aus unterschiedlichen Vorstellungen am Ende eine gemeinsame Entscheidung wird.

Wenn Sie eine Immobilie in Potsdam oder Umgebung geerbt haben und zunächst wissen möchten, was sie realistisch wert ist, können wir genau dort anfangen.

Nicht mit der Frage, wie schnell sie verkauft werden kann.

Sondern zunächst mit der Frage:

Was haben Sie tatsächlich geerbt – und welche Möglichkeiten ergeben sich daraus?